Werbeflächenvertrag / AGB

  1. Übergabe von Unterlagen
    Bei Auftragserteilung sind die für die Anfertigung der Werbeflächen notwendigen Informationen und Unterlagen zu übergeben oder spätestens 14 Tage danach einzureichen.
  2. Verzögerung von Druckunterlagen
    Werden die Druckunterlagen nicht fristgemäß eingereicht – eine Verpflichtung zur Erinnerung besteht nicht –, legt der Auftragnehmer den Text des Inserats nach eigenem Ermessen fest. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Konditionen.
  3. Korrekturabzug
    a) Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug zur Prüfung. Fehler werden nur korrigiert, wenn der Korrekturabzug innerhalb von 7 Werktagen mit einem Poststempel fristgerecht zurückgesandt wird.
    b) Änderungen nach Ablauf der Frist, die von der ursprünglichen Vorlage abweichen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern sie technisch umsetzbar sind.
    c) Wird der Korrekturabzug nicht fristgerecht zurückgesandt, gilt die Werbefläche in der vorliegenden Form zur Produktion freigegeben.
    d) Werden keine oder unvollständige Vorlagen bereitgestellt oder wird die Korrekturmöglichkeit nicht genutzt, sind Beanstandungen ausgeschlossen.
    e) Bei verspäteter Übersendung der Unterlagen sind Korrekturen nicht mehr möglich.
    f) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist kein bestimmter Ersterscheinungstermin garantiert. Die Werbung wird jedoch spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung veröffentlicht.
    g) Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung von Rechten Dritter durch seinen Werbeeintrag und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
    h) Text und Ausführung der Werbung unterliegen den Richtlinien des Betreiberunternehmens. Untersagen Aufsichtsstellen die Werbung, ist eine Änderung einzureichen; der Vertrag bleibt bestehen.
    i) Die Größe der Werbefläche variiert je nach Fahrzeugtyp.
  4. Zahlungsbedingungen
    a) Rechnungsbeträge sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rückbelastungen im SEPA-Mandat kosten pauschal 19 €.
    b) Produktions- und Montagekosten werden gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
  5. Vertragslaufzeit
    Die Laufzeit beginnt mit der Anbringung der Werbefläche. Ohne Kündigung bis 6 Monate vor Ablauf verlängert sich der Vertrag zu gleichen Konditionen automatisch. Das Beklebungsdatum ist in der Rechnung ersichtlich. Ratenzahler werden gesondert informiert.
  6. Platzierung und bauliche Gegebenheiten
    a) Eine feste Platzierung der Werbefläche ist nicht vereinbart. Die Positionierung erfolgt nach Ermessen des Auftragnehmers.
    b) Bautechnische Gegebenheiten (z. B. Displays, Reflektoren, Lüftungsschlitze) können eine Anpassung oder das Ausschneiden der Folie erfordern.
    c) Aus betrieblichen oder polizeilichen Gründen kann die Werbung entfernt werden. Der Auftraggeber wird umgehend informiert.
    d) Bei Austausch eines Fahrzeugs wird die Werbung auf das Ersatzfahrzeug übertragen.
  7. Prüfpflicht und Mängelrügen
    Der Auftraggeber muss die Werbung auf ordnungsgemäße Ausführung überprüfen. Mängel sind innerhalb von 6 Wochen nach Beklebung schriftlich per Einschreiben anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Werbung als einwandfrei. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Rechnungsbetrag bei Fahrlässigkeit gemindert werden. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen.
  8. Farbabweichungen
    Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen berechtigen nicht zu Reklamationen. Farbvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
  9. Zahlungsverzug
    a) Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen wird die Restforderung sofort fällig.
    b) Bei ausbleibenden Zahlungen kann der Auftragnehmer die Leistung durch Entfernen der Werbefolie unterbrechen. Kosten für Entfernung und Neu-Anbringung trägt der Auftraggeber.
  10. Aufbewahrung von Unterlagen
    Werbeunterlagen werden nur auf Anforderung zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Rechnungsstellung.
  11. Ausschluss von Mitbewerbern
    Ein exklusiver Werbeplatz auf dem Fahrzeug wird nicht zugesichert.
  12. Einsatz des Fahrzeugs
    Das Betreiberunternehmen entscheidet über den Einsatz des Fahrzeugs. Feste Strecken oder Betreiber werden nicht garantiert. Das Einsatzgebiet liegt maximal 50 km um die angegebene Stadt oder den Mittelpunkt des Kreises.
  13. Kündigung durch den Auftraggeber
    Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß § 649 Abs. 2 BGB.
  14. Übertragung an Dritte
    Der Auftragnehmer darf den Anzeigenauftrag an Dritte übertragen.
  15. Widerrufsrecht
    Unternehmer haben bei Haustürgeschäften kein Widerrufsrecht, da diese Verträge mit ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
  16. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer kann bei unzumutbarer Durchführung des Auftrags oder Zahlungsverzug des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  17. Beendigung durch Mietvertragsauflösung
    Wird der Mietvertrag mit dem Betreiberunternehmen aufgehoben, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen oder übertragen. Vorauszahlungen werden anteilig erstattet.
  18. Höhere Gewalt
    Bei höherer Gewalt (z. B. Streik) sind beide Parteien für die Dauer der Einwirkung von ihren Verpflichtungen befreit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  19. Mindestlohngesetz
    Der Auftragnehmer versichert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, auch durch Subunternehmen.
  20. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für Kaufleute ist 26655 Westerstede.
  21. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrags. Unwirksame Klauseln werden durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen ersetzt.